Der Vereinszweck besteht in der Verwirklichung der inhaltlichen Vorgaben des § 1 Abs. 1 Z. 2 PubFG 1984 idgF sowie der Richtlinien für die Beurteilung der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel idgF (Richtlinien), namentlich insbesondere in der Förderung der staatsbürgerlichen Bildung im Sinne der Grundsätze der Bundesverfassung, der politischen und kulturellen Bildung, von Einsichten in politische, wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge auf innerstaatlicher und internationaler Ebene, wobei in Hinblick auf die rechtlichen Zusammenhänge auch das Verfassungsleben und die Rechtsentwicklung Österreichs, in deren Verhältnis zum Recht der Europäischen Union, zu beachten sind, sowie der internationalen politischen Bildungsarbeit.
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